Wer einen Jagdschein erhalten möchte muss dazu das Zeugnis über eine bestandene deutsche
Jägerprüfung vorlegen. Die Prüfungszeugnisse der einzelnen Bundesländer gelten bundesweit.
Formelle Voraussetzungen
Wer in Bayern zur Jägerprüfung zugelassen werden möchte muss
Die jagdliche Ausbildung muss mindestens 120 Stunden umfassen, davon mindestens 60 Stunden Praxis. Auszubilden ist in den sechs Sachgebieten
Hinzu kommt die Schießausbildung mit Flinte, Büchse, Pistole und Revolver. In der Schießausbildung sind zu erbringen:
Flintenschießen, mindestens 250 Scheiben Trap oder Skeet, dabei wenigstens 3 Treffer in einer 10er-Serie
Büchsenschießen auf die Scheibe „flüchtiger Überläufer“, dabei mindestens 3 Treffer in einer 5er-Serie
Abgabe von je 5 Schuss mit Pistole und Revolver ohne Trefferanforderung
Abgabe von 5 Schüssen im Schießkino oder Laserschießkino auf eine jagdliche Realfilmsequenz
Zusätzlich erfolgt die Ausbildung im Büchsenschießen sitzend aufgelegt und stehend angestrichen auf die Rehbockscheibe sowie die Ausbildung in der Handhabung von Lang- und Kurzwaffen zur Vorbereitung auf die praktische Prüfung.
Die Jägerprüfung besteht aus dem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil und wird viermal im Kalenderjahr durchgeführt.
Der Termin der schriftlichen Prüfung ist landesweit einheitlich an einem Tag. Für die Termine der mündlichen und praktischen Prüfung werden Prüfungszeiträume (Kalenderwochen) bekannt gegeben, die Einladung zum eigentlichen Termin erfolgt individuell.
Der schriftliche Teil der Prüfung wird im Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple-Choice-Verfahren) anhand eines Fragebogens mit separatem Antwortblatt durchgeführt.
Die Bewerber haben insgesamt 100 Fragen aus dem Fragenkatalog durch Ankreuzen auf dem Antwortblatt zu beantworten.
Der mündliche Teil der Prüfung findet ca. zwei Wochen nach der schriftlichen Prüfung statt. Die Zeit für das Prüfungsgespräch beträgt je Sachgebiet und Bewerber ca. 12 Minuten und findet 1:1 statt.
2 bis 3 Wochen nach der mündlichen Prüfung findet der 2-gliedrige praktische Teil der Prüfung statt. Geprüft wird die sichere Handhabung der Waffen und das Büchsenschießen.
Die Bewerberinnen und Bewerber haben ausreichende Leistungen in der Handhabung von 4 aus 6 gebräuchlichen Jagdwaffen (Lang- und Kurzwaffen) nachzuweisen.
Drilling und Doppelflinte sind gesetzt, über die Art der Repetierbüchse und der Kurzwaffe (Pistole oder Revolver) entscheidet das Los.
Beim Büchsenschießen sind 4 Schüsse, davon 2 Schüsse sitzend aufgelegt und 2 Schüsse nach Wahl der Bewerberin oder des Bewerbers stehend angestrichen oder stehend freihändig, auf die Rehbockscheibe aus 100 m Entfernung abzugeben.
Werden weniger als 3 Treffer erzielt gilt, die Prüfung als nicht bestanden.
(Original Scheibenspiegel unserer Bewerberin JP 1/2025)
Mehr Informationen
Weitere Informationen zur Jägerprüfung, zu den Prüfungsstandorten und -terminen, sowie den amtlichen Fragenkatalog finden Sie auf der Internetseite der Prüfungsbehörde.
Telefon: 0176 6342 7231
E-mail: Jagdschule@WilderJura.de
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